„Letzte Generation“ : Berliner Kammergericht hebt Urteil gegen Klima-Demonstrantin auf

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Eine 22-Jährige hatte sich in Berlin auf einer Straße festgeklebt. Vom Amtsgericht wurde sie verurteilt. Das Kammergericht hob das Urteil jedoch wieder auf.

beteiligt und sich auf der Fahrbahn festgeklebt, um die Arbeit der Polizei zu behindern. Das Kammergericht begründete die Aufhebung damit, dass das Urteil des Amtsgerichts keine tragfähige Grundlage für eine Überprüfung der Beweisführung biete.

Es fehle eine im Rahmen der für eine strafbare Nötigung erforderlichen Verwerflichkeit des Handelns ausreichend dargelegte Einzelfallprüfung. Bei dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte fehle es außerdem an der erforderlichen Beweiswürdigung zu der amtsgerichtlichen Feststellung, dass die Angeklagte sich zur Erschwerung der polizeilichen Maßnahmen an der Fahrbahn festgeklebt habe.

Gleichzeitig stellte das Kammergericht klar, dass grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach Paragraf 113 des Strafgesetzbuchs vorliegen könne, wenn sich der Täter oder die Täterin schon vor Beginn der Vollstreckungshandlung auf der Fahrbahn mit Sekundenkleber festklebe, um damit eine schnelle Räumung durch die Polizei zu erschweren. Das Festkleben sei in seiner physischen Wirkung einem Selbstanketten vergleichbar.

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