Landgericht Würzburg hat entschieden: Geiselwind-Geschäftsführer kommt mit Bewährungsstrafe davon

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Würzburg - Das Landgericht Würzburg hat den Geschäftsführer des Freizeitlandes Geiselwind zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Darüber hinaus muss er die unterschlagenen Gelder zurückzahlen.

- Das Landgericht Würzburg hat den Geschäftsführer des Freizeitlandes Geiselwind zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Darüber hinaus muss er die unterschlagenen Gelder zurückzahlen.

Der Geschäftsführer des Freizeitlands Geiselwind in Unterfranken ist wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg habe den Mann am Montag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, teilte ein Justizsprecher mit. Unter Berufung auf die Würzburger Staatsanwaltschaft berichtet "BR24", dass der 39-Jährige rund 374.000 Euro hinterzogen haben soll. Vor Gericht gestand er die Tat.

Der Geschäftsführer hat laut Anklage während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragt und erhalten, obwohl die Mitarbeiter größtenteils weiter Vollzeit arbeiteten. Als Grund für das rechtswidrige Verhalten gab er über seinen Verteidiger massive Zukunftsangst aufgrund der Pandemie an. Sein Verhalten bedauere er.

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