Die Corona-Krise hatte erhebliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. Kaum war diese einigermaßen ausgestanden...
Die Corona-Krise hatte erhebliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. Kaum war diese einigermaßen ausgestanden, schlug schon die nächste Krise in Form des Ukraine-Krieges und einer steigenden Inflation zu. Die damit verbunden Preissteigerungen treffen Unternehmen hart. Kurzarbeit ist wieder in aller Munde und auch betriebsbedingte Kündigungen nehmen zu.
Für viele Arbeitnehmer ist die Kündigung durch den Arbeitgeber ein schwerer Schlag. Die Ängste, die mit einer Kündigung einhergehen, sind groß: die Arbeitslosigkeit, der Gang zur Arbeitsagentur, Bewerbungen und die Angst, keinen neuen Arbeitsplatz zu finden. Es stellt sich die Frage, wie man in einer derartigen Situation reagieren sollte.
Kündigungen, bei denen der Arbeitgeber die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind dann unwirksam.Wenn die Kündigung des Arbeitnehmers unwirksam ist, hat dieser einen Anspruch auf die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses.
Wichtigster Punkt ist die Frist nach Erhalt der Kündigung. Diese beträgt drei Wochen. Sofern der Arbeitnehmer nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erhebt, ist es kaum noch möglich, gegen die Kündigung vorzugehen. Die Thematik der Kündigung kann kompliziert und einzelfallbezogen sein. Dem gekündigten Arbeitnehmer ist demnach anzuraten, sich im Falle der Kündigung kurzfristig fachmännisch beraten zu lassen.
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