Kritik an Beschwerde in Karlsruhe gegen Wiederholungswahl

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Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten sollen am 12. Februar komplett wiederholt werden. Dagegen haben etliche Berliner Abgeordnete Beschwerde eingelegt. Nicht alle finden das gut.

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Zu den Klägern gehören auch acht Abgeordnete von SPD, Linke und FDP aus dem Landesparlament, das am Dienstag Post aus Karlsruhe bekommen hat, wie der Sprecher des Abgeordnetenhauses, Ansgar Hinz, der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Das Bundesverfassungsgericht habe sich in dem Schreiben an den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Dennis Buchner, mit der Bitte gewandt, allen Abgeordneten die Möglichkeit einzuräumen, bis zum 10.

CDU-Generalsekretär Evers kritisierte, es habe sich eine „spannende Verhinderungskoalition“ gegen die Wiederholungswahl von Abgeordneten aus SPD, Linken und FDP zusammengefunden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Torsten Schneider, teilte auf Nachfrage mit, weder seine Partei noch seine Fraktion hätten geklagt.

Der Sprecher der FDP-Fraktion, Jean-Paul Neuling, sagte, er bitte um Verständnis, dass sich seine Partei nicht zu „Privatangelegenheiten“ der beiden betreffenden Fraktionsmitglieder äußere. „Die Möglichkeit Rechtsschutz zu suchen, steht in unserem Land jedem frei - die Fraktion der FDP ist bei diesem Verfahren aber nicht beteiligt“, so Neuling - genauso wenig wie der Landesverband der FDP.

Die Linke-Fraktion akzeptiere das Urteil, teilten die beiden Vorsitzenden Anne Helm und Carsten Schatz zur Diskussion um die Verfassungsbeschwerde mit. „Die Klage ist das individuelle Recht der Abgeordneten in unserem Rechtsstaat, findet aber ohne unsere Unterstützung statt.“

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