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Einer der ganz großen Vorteile der Europäischen Union ist die Freizügigkeit. Wer als EU-Bürger in ein anderes EU-Land zieht, um dort zu wohnen und zu arbeiten, braucht dafür keine staatliche Genehmigung. Und schon gar nicht muss er beim Umzug seine persönlichen Habseligkeiten deklarieren.
Anders ist es, wenn man in die Schweiz zieht: Mein Sohn, der seit Dezember in Zürich gemeldet ist und dort arbeitet, hat gestern seinen noch studentenmäßig bescheidenen Hausrat in die Schweiz gekarrt. Dazu muss er das Formular „Antrag/Zollanmeldung für Übersiedlungsgut “ ausfüllen mit Angabe des Gewichts und des Wertes und dieses Dokument an der Grenze dem Schweizer Zoll vorlegen. Das ist zwar nur eine Formsache, aber eben eine lästige.
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