Ruppig von der Straße geholt: Klimaaktivist scheitert mit Klage gegen Polizisten
Nach einem Polizeieinsatz bei einer Straßenblockade in Berlin ist ein Klima-Demonstrant gerichtlich gegen einen sogenannten Schmerzgriff vorgegangen - und zunächst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Beschwerde des Mitglieds der Klimagruppe Letzte Generation im Eilverfahren ab, wie ein Justizsprecher mitteilte.
Auch der Versuch, die Polizei zum Unterlassen des Schmerzgriffes zu verpflichten, scheiterte. Eine "vorbeugende Unterlassung" sei ebenfalls nicht im Eilverfahren möglich, weil eine konkrete Wiederholungsgefahr fehle, hieß es vom Gericht. Anhand des Bildmaterials, das der Klima-Demonstrant vorgelegt habe, ergebe sich nicht, dass die Anwendung "schmerzhafter Vollstreckungspraktiken regelhaft" erfolge.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Darauf werde verzichtet, teilte Sprecherin Carla Rochel von der Letzten Generation auf Anfrage mit. Um eine möglichst schnelle Entscheidung zu bekommen, solle Klage in der Hauptsache erhoben werden.
"Damit wollen wir endlich inhaltlich klären, ob eine solche Anwendung von Schmerzgriffen verhältnismäßig ist oder ob es nicht einfach Folter ist, einen Menschen durch das Zufügen von Schmerzen zu einer Handlung zu bewegen", so Rochel. Dabei werde die Gruppe unterstützt von einem Bündnis, das sich für Freiheitsrechte einsetze.
Vor Gericht gezogen war nach übereinstimmenden Angaben der Gruppe und der Polizei ein Klimaaktivist, der auf einem Videomitschnitt im Zusammenhang mit einem Klimaprotest am 20. April zu sehen ist. Im Video ist unter anderem zu sehen, wie zwei Polizisten versuchen, den Demonstranten von der Straße zu bringen. Sie wenden dabei Griffe an, in deren Folge dieser aufschreit. Die Polizei ermittelt zu dem Vorgang.
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