Altkanzler Gerhard Schröder bekommt kein staatlich finanziertes Büro.
Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage von Gerhard Schröder gegen einen Beschluss des Bundestags ab. hat einer Gerichtsentscheidung zufolge keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage des 79-Jährigen gegen einen Beschluss des Bundestags ab.
Schröders Büro wurde „ruhend gestellt“ – das Parlament verweigerte ihm damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter. Zuvor hatte das Büro vier Stellen und nahm sieben Räume im Gebäude des Bundestags ein. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet. Schröder war bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in der Hauptstadt nicht anwesend. Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte – und von grundsätzlicher Bedeutung. Es ist zu erwarten, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht.
Schröder klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beschluss des Bundestags. Alle ehemaligen Bundeskanzler hätten das Büro auf Lebenszeit erhalten, ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten, begründeten seine Anwälte die Klage.
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