Unkompliziert und unbürokratisch: Mit der Kindergrundsicherung soll es leichter werden für Familien, die Leistungen vom Staat zu bekommen. Doch trotz Kabinettsbeschluss könnte das Gesetz scheitern.
Lange und lautstark wurde über sie gestritten - nun hat die Bundesregierung die Kindergrundsicherung beschlossen. Ab 2025 sollen damit staatliche Hilfen für Familien gebündelt werden. Eine wichtige Hürde ist mit dem Kabinettsbeschluss genommen, doch der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.Mehr Kinder sollen aus der Armut geholt werden - so steht es im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung.
Diese Schwelle lag laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr für eine alleinlebende Person bei etwa 1250 Euro netto im Monat. Knapp 2,2 Millionen der etwa 14,3 Millionen Kinder und Jugendlichen unter 18 fallen den Angaben zufolge in die Kategorie"armutsgefährdet", weil sie etwa in Haushalten mit entsprechend geringen Einkommen leben.Es ging - wie so oft - um das liebe Geld.
Die FDP pochte dagegen darauf, nach den teuren Corona- und Inflations-Entlastungspaketen die Staatsausgaben wieder zu begrenzen, und verweist auf bereits erfolgte Erhöhungen bei Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag. Finanzminister Christian Lindner warnte außerdem davor, dass höhere Sozialleistungen das Arbeiten unattraktiver machen könnten.
Obendrauf kommt je nach Bedürftigkeit ein Zusatzbeitrag, nach Alter gestaffelt und je nach Einkommenssituation der Eltern. Je weniger sie verdienen, desto höher soll er ausfallen.Im Gesetzentwurf ist die Rede von einem Start zum 1. Januar 2025. Ob der ehrgeizige Zeitplan von Familienministerin Lisa Paus eingehalten werden kann, muss sich noch zeigen.
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