Karlsruher Urteil zu EU-Schulden: Klüger, als das Recht erlaubt

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Es ist ein Gebot juristischer Klugheit, bei der Auslegung der EU-Verträge großzügiger zu sein als bei der Auslegung des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht akzeptiert, dass die EU Schulden machen darf – zwar nur für bestimmte Zwecke, befristet und in der Höhe beschränkt. Aber immerhin. Vor einigen Jahren hätte sich niemand vorstellen können, dass Karlsruhe so etwas durchgehen lässt. Die Zeitenwende ist offensichtlich auch am Bundesverfassungsgericht angekommen. Alle müssen alte Gewissheiten beiseitelegen.

Zwar räumen auch Kritiker des schuldenfinanzierten EU-Corona-Fonds ein, dass es hierfür gute politische Gründe gebe. Aber wenn etwas vertraglich nicht vorgesehen ist, müssten eben die EU-Verträge geändert werden. Juristisch ist das logisch.

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