Die zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Zschäpe ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert:
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und erklärte, die Voraussetzungen dafür seien nicht erfüllt. Weiter heißt es, sei sei nicht ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei.
Zschäpe hatte moniert, dass der Bundesgerichtshof 2021 ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per schriftlichem Beschluss verworfen hatte. Damit bleibt die lebenslange Haftstrafe bestehen, zu der sie 2018 verurteilt worden war. Weil eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, gilt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren als so gut wie ausgeschlossen.
Der BGH hatte Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des sogenannten"Nationalsozialistischen Untergrunds" bestätigt. Die rechtsextremistische Gruppe ermordete zehn Menschen, verübte zwei Bombenanschläge und beging mehrere Raubüberfälle.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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