Für die gleiche Aktion gibt es am Amtsgericht Freiburg einen Freispruch und eine Geldstrafe. Wieso, erklären die Richter:innen in ihren Urteilen.
FREIBURG taz | Dass die Strafbarkeit von Sitzblockaden der Letzten Generation von der Justiz nicht einheitlich gesehen wird, zeigen zwei Urteile, die das Amtsgericht Freiburg veröffentlicht hat. Für die gleiche Blockade bekam ein Teilnehmer einen Freispruch, ein anderer Teilnehmer eine Geldstrafe.
Mehr als ein halbes Jahr später gab es am Amtsgericht Freiburg die ersten Gerichtsverhandlungen. Am 21. November wurde ein heute 31-jähriger NGO-Mitarbeiter freigesprochen. Das Urteil sorgte bundesweit für Aufsehen. Nur einen Tag später bekam ein 29-jähriger Lehramtsstudent eine Geldstrafe wegen Nötigung in Höhe von 40 Tagessätzen à 10 Euro aufgebrummt.
Behinderung und Versammlungszweck Bewertet wird stattdessen, ob der Versammlungszweck und die ausgelöste Behinderung in einem stimmigen Verhältnis stehen. Und hier unterschieden sich die beiden Urteile fundamental. So wurde der Freispruch damit begründet, dass Autofahrer „maßgeblich für den CO2-Ausstoß verantwortlich und damit Teil der Klimaproblematik“ seien. Die Blockade sei daher „nicht verwerflich“, so die Begründung des Freispruchs.
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