Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet heute seine Entscheidung zum Verbot des Vereins Ansaar.
Der in Düsseldorf ansässige Verein "Ansaar International" weist Vorwürfe der Terrorhilfezurück.
Vor mehr als zwei Jahren hatte der damalige Innenminister Seehofer diese Gruppierung und acht weitere Teilorganisationen verboten. Zur Begründung hatte der CSU-Politiker angeführt, das Netzwerk finanziere unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe islamistischen Terrorismus und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands. Der Verein hat dagegen geklagt.
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