Verdächtige dürfen nicht endlos in Untersuchungshaft festgehalten werden. Das gilt auch bei Mord oder Vergewaltigung. Die...
Verdächtige dürfen nicht endlos in Untersuchungshaft festgehalten werden. Das gilt auch bei Mord oder Vergewaltigung. Die Justiz muss Verfahren darum zügig bearbeiten. Das gelingt nicht immer - und im bundesweiten Vergleich besonders oft in Bayern.
Es gibt in ganz Deutschland eine wachsende Zahl von Verdächtigen, die wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Im vergangenen Jahr kamen bundesweit mindestens 73 Menschen aus diesem Grund frei, wie der Richterbund mitteilte. 2021 hatten die Justizverwaltungen der Länder demnach 66 Fälle gemeldet, 2020 waren es 40.
„Es braucht eine breit angelegte Investitionsoffensive von Bund und Ländern, um die Justiz personell deutlich zu verstärken und die Digitalisierung in der Rechtspflege zu forcieren“, so Rebehn.
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