Höchstgericht erklärt völliges Verbot von Versammlungen während Corona für unwirksam

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Gericht entscheidet: Völliges Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 unwirksam. Karl_Lauterbach MarcoBuschmann Lockdown Coronademo

im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig stufte am Mittwoch die entsprechende Passage einer sächsischen Corona-Schutzverordnung als unwirksam ein. Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 über die Zulässigkeit von Versammlungen seien mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar gewesen.

Die Versammlungsverbote durften zwar auf das Infektionsschutzgesetz gestützt werden, so das Gericht. Die Behörden durften auch davon ausgehen, dass andere Schutzmaßnahmen nicht gleich wirksam gewesen wären. „Dieser Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung standen jedoch außer Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs“, heißt es in dem Urteil.

Das komplette Verbot sei „ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit“ gewesen, so das Gericht. Dass die Verordnung Einzelgenehmigungen in Aussicht stellte, habe wenig geändert. Aus der Vorschrift sei nicht erkennbar gewesen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen trotz Pandemie vertretbar gewesen sein könnten.

Geklagt hatte ein 36-Jähriger, der gegen eine Einschränkung der Grundrechte vor dem Gesundheitsministerium in Dresden demonstrieren wollte. In der Vorinstanz am sächsischen Oberverwaltungsgericht hatte er keinen Erfolg.

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