So mancher Bauträger geht derzeit in die Insolvenz. Tipps, wie man sich beim Bau eines Hauses vor einer Pleite schützen kann.
Bauträger dürfen nur die Abschläge fordern, die laut Gesetz dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen. Deshalb wird dazu ein Zahlungsplan im Bauvertrag festgehalten. Bauherren zahlen nur das, was an Leistung wirklich erbracht wurde.fest, z. B. wird nach Fertigstellung des Rohbaus, des Dachs oder der Fassade die nächste Rate fällig. Dadurch werden Vorauszahlungen vermieden, die im Insolvenzfall des Bauunternehmens meist verloren sind.
Die Fertigstellungssicherheit kann entweder mit der ersten Abschlagszahlung einbehalten, als Bankbürgschaft oder Versicherung begeben werden. Das Wahlrecht liegt beim Bauunternehmen. Achtung: Die Verweigerung kann ein Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten sein.Ist der Bau fertig und abgenommen, beginnt die fünfjährige Verpflichtung zur Gewährleistung.
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