Das Kartellamt moniert, dass Google Nutzerdaten aus der Suche, YouTube, Maps und anderen Diensten übergreifend verarbeitet und kaum Wahlmöglichkeiten bietet. Unklar ist nur, ob die Behörde zuständig ist.
Das Kartellamt stört sich an der Art und Weise, wie der Konzern bei Diensten wie der Google-Suche,, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant Daten für verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten kann. Dabei hätten die Nutzerinnen und Nutzer auf der Basis der aktuellen Konditionen keine ausreichende Wahl, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden Verarbeitung einverstanden seien.
Unter Experten ist umstritten, ob das Kartellamt für diese Fragen zuständig ist und ob es sich bei dem Verwaltungsakt rechtlich gesehen um eine Abmahnung handelt. Die Behörde räumt in ihrer Mitteilung selbst ein, dass für bestimmte Dienste von Google zukünftig der europäische Digital Markets Act anzuwenden sei, dessen Durchsetzung in die ausschließliche Zuständigkeit der EU-Kommission fällt.
, die helfen sollen, den Wettbewerb in der Internetwirtschaft zu sichern. Die Behörde kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Google hatte das Kartellamt bereits im Dezember 2021 eine solche Stellung bescheinigt. Nun geht es einen Schritt weiter.
Behördenpräsident Andreas Mundt betonte, das Geschäftsmodell von Google baue grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. »Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten. Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen.
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