Kinderehen sind in Deutschland – natürlich – verboten. Aber: Das entsprechende Gesetz sei verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. Warum und wo die Regierung nachbessern muss 👇
Übrigens sah das deutsche Recht noch bis 1974 unterschiedliche Altersvorgaben für Männer und Frauen vor. Junge Männer mussten 21 Jahre alt sein und durften in Ausnahmefällen nach einer gerichtlichen Entscheidung mit 18 Jahren heiraten. Bei jungen Frauen lag diese Mindestalter-Grenze bei 16 Jahren. Aber dazu brauchte es bei ihr die Zustimmung der Eltern oder des rechtlichen Vormunds.
In der politischen Debatte 2017 hatte sich die Organisation"Terre des femmes" vehement für ein solches Verbot von Kinderehen eingesetzt. Sie verwies damals auf den Schutz von Mädchen, die unter dem Alter von 16 Jahren verheiratet wurden. Und hinter der Warnung vor Kinderehen steht auch die Furcht vor Zwangsverheiratungen.Nun begrüßte"Terre des femmes" die Entscheidung der Karlsruher Richter.
Mit einer inszenierten Hochzeit protestierte"Terre des Femmes" 2015 gegen die Zwangsverheiratung junger Mädchen Wesentlich ist nach Einschätzung der Nichtregierungsorganisation, dass der Schutz von Minderjährigen gestärkt bleibe. Und"Terre des femmes" verweist auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass Deutschland in Einklang mit dem Bemühen der Vereinten Nationen handele, die Frühehen mit unter Sechzehnjährigen weltweit ächten wollten.
Für die in Kürze anstehende Neufassung oder Konkretisierung des Gesetzes äußert"Terre des femmes" weitere Erwartungen, die gewiss bei den parlamentarischen Beratungen zur Sprache kommen werden. So brauche es die genaue Erfassung von Frühehen und eine behördliche Meldepflicht. Und jede verheiratete Minderjährige müsse durch das zuständige Jugendamt betreut und über längere Zeit über ihre Rechte informiert werden.
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