Eine Schülerin mit Diabetis stirbt 2019 auf einer Klassenfahrt in London. Nun müssen die mitreisenden Lehrkräfte mit einer Anklage rechnen.
FREIBURG taz | Lehrerinnen und Lehrer, die eine Studienfahrt organisieren, müssen sich im Vorfeld aktiv über gesundheitliche Beeinträchtigungen der Schüler:innen informieren. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm im tragischen Fall einer diabeteserkrankten Schülerin entschieden, die auf einer Studienfahrt in London starb. Die verantwortlichen Lehrerinnen müssen mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung rechnen.
Die Mitschüler:innen machten die aufsichtsführenden Lehrer:innen auf Emilys Zustand aufmerksam, doch diese riefen erst am dritten Tag einen Arzt. Mit extrem überhöhten Zuckerwerten wurde Emily sofort in ein Londoner Krankenhaus gebracht. Dort stabilisierte sie sich zunächst, starb dann aber am vierten Tag der Reise an einem Herzinfarkt.
Prozess beginnt wohl im Januar Im März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Doch im Februar 2023 lehnte das Landgericht Mönchengladbach die Anklage ab. Die Lehrkräfte hätten als medizinische Laiinnen auch bei Kenntnis von Emilys Diabetes nicht erkennen müssen, dass eine Krankenhausbehandlung des Mädchens erforderlich ist. Auf Fehler bei der Vorbereitung der Reise komme es deshalb gar nicht an.
Wenn die Organisation der Fahrt auf einzelne Lehrer:innen delegiert wird, müssen sich diese die Informationen aktiv besorgen. Am sichersten wäre es nach Ansicht des OLG gewesen, wenn die Eltern schriftlich nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder gefragt worden wären.
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