Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten.
www.imago-images.de, IMAGO/ZUMA Wire, IMAGO/Sachelle BabbarDer Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
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