Gericht: Polizei darf Klima-Aktivisten kein präventives Anklebe-Verbot aussprechen

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Die polizeiberlin darf kein generelles Anklebe-Verbot aussprechen. Es müssen konkrete Straßen benannt werden. AufstandLastGen

im Eilverfahren entschieden und damit die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Damit blieb die Beschwerde der Polizei gegen die Gerichtsentscheidung ohne Erfolg .

Die Behörde hatte einer Demonstrantin im Dezember 2022 verboten, sich bis Juni 2023 erneut bei Straßenblockaden festzukleben oder sich anders mit der Straße oder Personen zu verbinden. Zugleich drohte sie ein Zwangsgeld von 2000 Euro an. Die Frau war bei Blockaden der Klimagruppe

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