Gericht des Zentralrats untersagt Wahl in Jüdischer Gemeinde zu Berlin

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Das Gericht beim Zentralrat der Juden hält die neue Wahlordnung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin für rechtswidrig.

Das Gericht beim Zentralrat der Juden hat der Jüdischen Gemeinde zu Berlin die Durchführung der auf den 3. September 2023 angesetzten Wahl der Repräsentantenversammlung untersagt. In einem Beschluss über einen Antrag auf einstweilige Verfügung, der der Berliner Zeitung vorliegt, wird die Jüdische Gemeinde verpflichtet, die für September geplante Neuwahl abzusagen.

Der Antrag war von zwei langjährigen Mitgliedern gestellt worden, die sich durch eine neue Altersregelung diskriminiert fühlen. Das Gericht verpflichtete die Jüdische Gemeinde, die Wahl nach bisherigem Modus und ausschließlich nach der bisherigen Wahlordnung aus dem Jahre 2011 bis spätestens zum 5. Dezember 2023 durchzuführen.

Norman Nathan Gelbart, der Anwalt der Antragsteller, sagte der Berliner Zeitung: „Das Gericht hält die neue Wahlordnung für rechtswidrig und teilt unsere Argumente. Die Begrenzung des Alters von Kandidaten sowie ihre Tätigkeit für bestimmte andere jüdische Organisationen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist willkürlich.

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