Gericht der EU: Auch SAS-Beihilfen waren unrechtmäßig

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Gericht der EU: Auch Beihilfen für Scandinavian Airlines waren unrechtmäßig

Die EU-Kommission durfte nach Ansicht des EU-Gerichts die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nicht genehmigen. Die Richter in Luxemburg urteilten am Mittwoch auch in einem Verfahren, in dem die Beihilfen für Scandinavian Airlines in Frage gestellt wurden.

Die Richter am zweithöchsten Gericht der EU erklärten auch in diesem Fall die EU-Erlaubnis für bestimmte Eingriffe der Regierungen für nichtig. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen hätten keine ausreichenden Anreize für einen schnellen Ausstieg der schwedischen und dänischen Regierung enthalten, hieß es. Wie auch im Lufthansa-Fall hatte der Billigflieger Ryanair geklagt.

"Das Gericht hat die Entscheidung der EU-Kommission in einem Punkt angefochten, aber das bedeutet nicht, dass die Beteiligung der Staaten an der Rekapitalisierung von SAS eine illegale staatliche Beihilfe darstellt", teilte die insolvente skandinavische Airline in einer Stellungnahme mit. SAS erwarte nun, dass die EU-Kommission die Maßnahme neu bewerten wird.

SAS erklärte weiterhin, dass das Urteil keine Auswirkungen auf ihren Flugplan haben werde. Man fliege weiterhin unter dem US-Insolvenzschutz nach "Chapter 11". Die Insolvenz hatte SAS im vergangenen Jahr beantragt. Das Urteil ändere auch nichts an den Erwartungen der Airline, die Genehmigung für die seit 2020 ergriffenen Maßnahmen zu erhalten, einschließlich einer Beteiligung der USA am Insolvenzverfahren.

SAS, Lufthansa und mehrere andere europäische Fluggesellschaften haben während Corona staatliche Beihilfen erhalten, die von der EU unter speziellen Pandemiebedingungen genehmigt wurden. Die Kommission kann vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem höchsten europäischen Gericht, Berufung einlegen.

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