Gemeinnütziger Journalismus: Bundesregierung droht Fehler zu machen

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Gemeinnütziger Journalismus: Bundesregierung droht Fehler zu machen
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Die Bundesregierung muss den gemeinnützigen Journalismus einführen, um das öffentliche Debatten zusammenbrechen zu verhindern. Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe über eine Reform der Gemeinnützigkeit diskutiert, jedoch ist der Journalismus noch nicht berücksichtigt. Die Beteiligung der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, fehlt bisher.

Die Bundesregierung droht einen gewaltigen Fehler zu machen, wenn sie den gemeinnützigen Journalismus nicht – wie im Koalitionsvertrag versprochen – einführt. Der gemeinnützige Journalismus ergänzt Angebote dort, wo mit der Öffentlichkeit kein Geld mehr verdient werden kann. Bürger können mit ihren Spenden Projekte ermöglichen, die es sonst nicht geben würde.

Anlass für die Initiative ist das Jahressteuergesetz 2023. In diesem Rahmen soll die Gemeinnützigkeit bis zum Beginn des kommenden Jahres angepasst werden.Wie aus der Runde der Staatssekretäre zu hören ist, soll es möglichst schnell gehen. Der E-Sport – also ein großer Teil der Videospiel-Industrie – ist als neuer gemeinnütziger Zweck wohl gesetzt. Der Journalismus aber noch nicht.

Nach diesem ersten Treffen ist allerdings aus dem Hause Roth wenig zum gemeinnützigen Journalismus gekommen. Die Diskussion wurde nicht vorangetrieben. Und offenbar sind auch die Ergebnisse der Diskussion nicht an die Staatssekretär-Runde weitergereicht worden.Wird Claudia Roth nun in der Debatte um die Reform der Gemeinnützigkeit übergangen, wird es so bald keine Stärkung im Journalismus geben.

Wo Lokalmedien schwächeln, leidet das Ehrenamt, blüht die Korruption und die Misswirtschaft, dafür geht die Beteiligung an der Gesellschaft zurück. Das Misstrauen in die Institutionen wächst. Das haben etliche Studien belegt.

Dabei greift der gemeinnützige Journalismus auf ein sehr erprobtes Rechtssystem zurück. Das Gemeinnützigkeitsrecht definiert für Krankenhäuser schon lange, wie profitorientierte und gemeinnützige Hospitäler nebeneinander existieren und sich ergänzen können. Das gleiche gilt für Wohlfahrtsbetriebe und Sportvereine.

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