Gaspreisbremse für zu hohe Preise ausgenutzt? Kartellamt leitet Verfahren gegen Versorger ein

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Das Kartellamt hat ein Verfahren gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern eingeleitet. „Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten.“

Das Bundeskartellamt in Bonn hat erste Missbrauchsverfahren gegen Energieversorgungsunternehmen eingeleitet, die möglicherweise zu hohe Erstattungen vom Staat wegen der Energiepreisbremsen verlangt haben. Es handele sich um eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, teilte am Montag Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit. „Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten.

Das Kartellamt hatte daher eine neue Abteilung aufgebaut; sie überprüft in Verdachtsfällen, ob Preise ungerechtfertigt erhöht wurden. Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden; unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssen Unternehmen erstatten.Mundt kündigte am Montag an, weitere Verfahrenseinleitungen auch auf Versorger in den Bereichen Fernwärme und Strom stünden bevor.

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