Betrug und Steuerhinterziehung – wegen dieser Vorwürfe musste sich der Geschäftsführer des Freizeit-Lands Geiselwind vor Gericht verantworten. Heute ist das Urteil gegen ihn gefallen.
Das Landgericht Würzburg hat den Geschäftsführer des Freizeit-Lands Geiselwind am Montag wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf BR-Anfrage mit.
Der 39-jährige Geschäftsführer muss darüber hinaus die unterschlagenen Sozialabgaben und Steuern im Rahmen einer Schadenswiedergutmachung – es soll sich laut Staatsanwaltschaft um insgesamt etwa 374.000 Euro handeln – in monatlichen Raten in Höhe von 2.000 Euro zurückzahlen. Bereits beim Prozessauftakt am vergangenen Donnerstag hatte derSeinen rumänischen Mitarbeitern hatte er mehr Gehalt ausbezahlt als auf dem Lohnzettel tatsächlich angegeben.
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