Der Medizinische Dienst begutachtet Fälle von möglichen ärztlichen und pflegerischen Fehlern. Nicht jeder Patient hat Anspruch auf eine Entschädigung.
Entscheidend für die rechtliche Bewertung ist, ob die fehlerhafte Behandlung ursächlich für den erlittenen Schaden ist, ob zwischen beiden also ein Ursachenzusammenhang besteht. In 437 Fällen konnten die Gutachter:innen dies bestätigen.
Nur dann haben Patient:innen Aussicht auf Schadenersatz.Der MD Berlin-Brandenburg teilte mit, dass die Ergebnisse trotz der Coronapandemie „weiter in dem seit Jahren üblichen Rahmen“ lägen. Die Fallauswahl sei nicht repräsentativ, Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität könne der Dienst aus den Ergebnissen nicht ableiten.
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