Asylsuchenden, die allein in einer Sammelunterkunft leben, werden seit einigen Jahren die Sozialleistungen gekürzt. Begründung: Die Bewohner könnten ja sparen, indem sie gemeinsam einkaufen und kochen. Jetzt setzt Karlsruhe der umstrittenen Praxis ein Ende.
Karlsruhe - Geflüchtete, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, bekommen wieder genauso viel Geld zum Leben wie andere alleinstehende Asylsuchende. Ihnen waren die Sozialleistungen 2019 pauschal um zehn Prozent gekürzt worden, weil sie angeblich durch gemeinsames Einkaufen und Kochen bei den Ausgaben sparen können - aber das verstößt gegen das Grundgesetz.
Nach den aktuellen Regelsätzen macht das bei Menschen, die sich seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten, einen Unterschied von 45 Euro aus. Alleinstehenden Asylbewerbern dieser Gruppe stehen derzeit 449 Euro zu. Leben sie in einer Sammelunterkunft, sind es nur 404 Euro. Dieser Betrag reduziert sich üblicherweise noch um Abschläge für Sachleistungen wie Strom oder Möbel.
Für das Gericht ist allerdings „nicht erkennbar“, dass solche Einsparungen tatsächlich erzielt werden - oder erzielt werden könnten. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung gebe es dazu keinerlei Untersuchungen, teilten die Richterinnen und Richter des Ersten Senats mit. Die Betroffenen seien in ihrem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzt.
Die Vorschrift zu den Alleinstehenden, die schon länger hier sind, muss jetzt zwingend überarbeitet werden. Die Verfassungsrichter ordnen für diese Gruppe außerdem mit sofortiger Wirkung an, dass allen Alleinstehenden wieder einheitlich der höhere Satz zu gewähren ist - ob sie in einer Sammelunterkunft leben oder nicht.
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