Europäisches Lieferkettengesetz: Waffenexporteure nicht erfasst

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Geht es nach den Mitgliedsstaaten, wird das geplante EU-Lieferkettengesetz weniger Unternehmen umfassen. Es wird deutlich entschärft.

Viele verschiedene Interessen in Sachen Lieferkettengesetz: Flaggen der EU-Staaten in Straßburg Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Das europäische Lieferkettengesetz soll Unternehmen in die Pflicht nehmen, in ihrer Wertschöpfungskette darauf zu achten, dass etwa Menschenrechte und ökologische Standards eingehalten werden. Laut der grundsätzlichen Einigung sollen die Regeln nun zunächst nur für sehr große Firmen mit mehr als 1.000 Angestellten und einem weltweiten Jahresumsatz von 300 Millionen Euro gelten.

So sollen nur noch vorgelagerte Produk­tionsschritte sowie das Recycling und Abfallmanagement von Produkten erfasst werden, wie der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken kritisiert. Die letztlich entscheidende Pflicht, zu prüfen, ob die eigenen Produkte menschenrechts- und umweltschutzkonform eingesetzt werden, falle damit weg.

In Tschechien wertete man den Kompromiss dagegen als Erfolg. Es sei wichtig, dass Unternehmen „die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und die Umwelt erkennen und verhindern“, erklärte der tschechische Industrieminister Jozef Síkela in Brüssel. Tschechien hat gerade den halbjährlich wechselnden EU-Ratsvorsitz inne.

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