Akten aus eingestellten Verfahren, die mit dem Vorwurf sexualisierter Gewalt zu tun haben, sollen zehn Jahre aufbewahrt werden – das fordert Bayerns Justizminister Eisenreich. Das könne auch die Ermittlungen bei Missbrauch in der Kirche erleichtern.
Zur besseren Verfolgung von Sexualstraftätern fordert Bayern eine zehnjährige Aufbewahrungs- und Speicherfrist für jegliche Akten aus entsprechenden Ermittlungsverfahren. "Bei Sexualdelikten können kurze Aufbewahrungsfristen die Strafverfolgung erschweren", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich in München.
Bisher werden die Akten zu eingestellten Verfahren demnach fünf Jahre aufbewahrt. Im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sind Einstellungen nur zwei Jahre gespeichert.Um den Behörden einen längeren Zugriff zu ermöglichen, bringt Bayern bei der anstehenden Justizministerkonferenz am Donnerstag und Freitag in Berlin einen Antrag ein, der deutliche Fristverlängerungen fordere. Darüber hatte auch die "Frankfurter Allgemeine" berichtet.
Bei Sexualstraftaten steht mangels objektiver Beweismittel wie unabhängiger Zeugen oft Aussage gegen Aussage. Anhaltspunkte für die Glaubhaftigkeit der Aussage der Betroffenen können sich dabei auch aus früheren Verfahrenseinstellungen gegen den Beschuldigten ergeben, betonte Bayerns Justizminister Eisenreich.
Das gelte auch bei Straftaten des sexuellen Missbrauchs durch einzelne Angehörige der Kirchen, hier sei teils
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