Erfolg für AfD: Karlsruhe beanstandet Stiftungsförderung nach Klage

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Der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung könnten demnach bis 70 Millionen Euro an Steuergeldern zustehen.

Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Stiftungsförderung nach einer AfD-Klage.-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung hat die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch bekannt.

Die 2016/2017 gegründete Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält derzeit keine staatlichen Zuwendungen, während andere in der politischen Bildung tätige Stiftungen wie die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung oder die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung öffentliche Mittel in Millionenhöhe bekommen. Die Klage der AfD hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig.

Für die praktische Umsetzung hatten die Stiftungen 1998 selbst einen Vorschlag gemacht. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, ein geeigneter Anhaltspunkt dürfte „eine wiederholte Vertretung“ der entsprechenden Partei im Bundestag sein, und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran hatte sich die Politik seither orientiert.Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen. Die DES bekommt aber nach wie vor kein Geld.

Dieser Vermerk spielt bei dem AfD-Antrag zum Jahr 2022 eine Rolle, den die Partei erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung im Oktober nachgeschoben hatte. König sagte, das werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf. Bundestag und Bundesregierung hätten sich dazu damals nicht mehr hinreichend äußern können.Die anderen sechs Stiftungen waren 2019 vom Bund mit insgesamt rund 660 Millionen Euro gefördert worden.

Zivilgesellschaftliche Organisationen warnten im Vorfeld vor einer staatlichen Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung. Sie befürchten die Entstehung einer rechten Denkfabrik. Laut Otto-Brenner-Stiftung wird die Arbeit parteinaher Stiftungen in Deutschland gegenwärtig mit 660 Millionen Euro jährlich gefördert. Der Desiderius-Erasmus-Stiftung könnten demnach bis 70 Millionen Euro an Steuergeldern zustehen.

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