Wochenlang wurde über die richtige Balance von Fördern und Fordern debattiert. Nun kommen auf Millionen Bedürftige 2023 mehr Grundsicherung und neue Regeln zu.
Im kommenden Jahr wird indas Bürgergeld eingeführt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Sie ist ein zentrales Projekt der Ampel-Koalition und soll das bisherige Hartz-IV-System ablösen. Zum 1. Januar steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro. So erhalten Alleinstehende künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft.
Dazu sollen die Betroffenen in verstärktem Maß weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten. Gestrichen werden sollen viele sogenannte Rechtsfolgenbelehrungen, die Post vom Jobcenter bisher für viele abschreckend wirken ließ. Außerdem dürfen die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung künftig mehr hinzuverdienen - zum Beispiel mit einem Minijob.
Den Beschlüssen war ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat vorausgegangen. Die Union hatte die ursprünglichen Pläne der Ampel-Koalition abgelehnt. CDU und CSU bemängelten, dass Arbeitslose zu wenig zu eigener Mitwirkung angehalten werden sollten. Die Balance von Fördern und Fordern sah die Union nicht mehr gewahrt. Im Bundesrat fiel das Bürgergeld deshalb zunächst durch.
Die Betroffenen dürfen zudem künftig etwas weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant. Dieses sogenannte Schonvermögen beträgt in einer "Karenzzeit" von einem Jahr 40.000 Euro. Weitere Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft dürfen jeweils 15.000 Euro behalten. Altersvorsorge und Wohnung bleiben zunächst weitgehend unangetastet.
Im Bundestag stimmten 557 Abgeordnete für die Änderungen, die der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag abgesegnet hatte. Den Kompromiss ausgehandelt hatte eine informelle Runde von Ampel-Koalition und Union. Die AfD kritisierte das Vorgehen deshalb als nicht verfassungsgemäß. Abschließend bekam das Bürgergeld grünes Licht im Bundesrat.
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