Es soll keine Winterlücke geben: Auch für Januar und Februar soll es nach neuen Plänen der Bundesregierung eine Entlastung geben. Diese soll im März bei den Haushalten ankommen. Das gilt für Gas und Strom. Für die Stadtwerke eine Herausforderung.
Das ist mit den Monaten Januar und Februar geplant:
Anders als zunächst geplant sollen nun im März rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden - das bedeutet, im März soll es eine dreifache Entlastung geben. Damit will die Regierung Bürger und kleine Unternehmen für gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor zu starken Preisanstiegen schützen.
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