🧑⚖️ Es geht um mehr als 500.000 Euro.
Ein Ehepaar muss sich ab heute wegen vorsätzlichen Subventionsbetrugs vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Die beiden sollen Corona-Hilfen von mehr als 500.000 Euro zu Unrecht beantragt und falsch verwendet haben, so der Vorwurf.Der Vorwurf: Mit Tricksereien zur Corona-Hilfe
Der 63 Jahre alte Angeschuldigte steht mit seiner 58-jährigen Frau vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, gemeinsam eine ihrer Firmen reaktiviert zu haben, nur um die Corona-Überbrückungshilfen des Staates wegen zurückgegangener Umsätze zu erhalten – und das, obwohl die Firma seit 2019 nicht mehr am Markt tätig gewesen und umsatzlos war.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie dazu im Antrag auf die finanziellen Hilfen in mehreren Punkten bewusst getäuscht und unrichtige Angaben gemacht haben. So seien zum einen Mitarbeitende gemeldet worden, obwohl ihre Firma im angegebenen Zeitraum niemanden beschäftigt habe. Auch dass ihre Firma weiterhin durchgehend wirtschaftlich tätig gewesen sei, habe zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht der Wahrheit entsprochen.
Der Angeschuldigte war früher Rechtsanwalt, seit November 2019 hat der 63-Jährige aber Berufsverbot. Er soll aber sein Wissen genutzt haben, um den Antrag auf die Corona-Hilfen überhaupt stellen zu können. Dieser Antrag erfolgt online, muss aber zwingend von einem prüfenden Dritten – wie zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eben auch Rechtsanwalt – durchgeführt werden.
So geht die Staatsanwaltschaft weiterhin davon aus, dass der Angeschuldigte den Antrag unrechtmäßig selbst gestellt hat, ihn aber vorgeblich von einer anderen Rechtsanwältin ohne deren Wissen und Einverständnis erfassen hat lassen. Dazu habe er deren Zugangsdaten ebenfalls ohne ihr Wissen verwendet.Durch die mutmaßlich vorgetäuschten und falschen Angaben wurde der Firma der beiden Angeschuldigten die Corona-Überbrückungshilfe gewährt. Insgesamt 556.
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