Privatverkäufe auf Online-Marktplätzen müssen nun in der Steuererklärung angegeben werden. Das müssen Verkäufer jetzt wissen.
Solange weniger als 30 Artikel pro Jahr verkauft werden, müssen laut Gesetz keine Angaben gemacht werden. Die Geschäfte dürfen den Wert von 2000 Euro allerdings nicht überschreiten.
Diese Richtlinien gelten jeweils pro Plattform. Es ist demnach beispielsweise erlaubt, private Verkäufe im Wert 2000 auf Ebay Kleinanzeigen abzuwickeln und zusätzlich noch einmal Gewinne in derselben Höhe auf einer Plattform wie Vinted zu erzielen.
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