Nach der Pandemie greift die Justiz hart durch! Wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilt, wurde in zwei voneinander unabhängigen Verfahrenskomplexen jeweils Anklage gegen insgesamt sechs Münchner Gastronomen erhoben. Sie sollen acht Millionen Euro an Überbrückungshilfen ergaunert haben.
München - Den Angeschuldigten wird Subventionsbetrug vorgeworfen - jeweils im Zusammenhang mit der Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen. Die Anklagen wurde nun bei Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I erhoben. Demnach hatten die sechs Angeschuldigten an der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von über 8 Millionen Euro mitgewirkt.
Die umfangreichen Ermittlungen hatte eine auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Abteilung der Staatsanwaltschaft München I durchgeführt. Für die zur Anklage gebrachten Taten sind im Laufe der Ermittlungen 60 Bände an Ermittlungsakten und 54 Sonderbände entstanden. „Zudem liegen zahlreiche Kontounterlagen vor, die aufgrund ihres Umfangs nur in digitaler Form zur Akte genommen wurden. Beide Anklageschriften umfassen zusammen rund 200 Seiten“, erklärt Grotz.
Die zweite Anklage richtet sich gegen einen 37-jährigen Angeschuldigten und seine 38-jährige Ehefrau. Der Angeschuldigte befindet sich – mit Unterbrechung – seit Juli 2022 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass er durch sein betrügerisches Vorgehen Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von über zwei Millionen Euro beantragte. Seine Ehefrau wird wegen Beihilfehandlungen verfolgt.
„Anschließend stellte er für die Mandanten Anträge auf Überbrückungshilfe, in denen die überhöhten Kaufpreise als ‚Aufwendungen für Hygieneaufwendungen‘ enthalten waren.“ Im Laufe des Antragsprozederes soll der Angeschuldigte Rechnungen, Lieferscheine und sogar E-Mail-Verkehr gefälscht und diese gefälschten Urkunden der IHK vorgelegt haben, um die Anträge als berechtigt erscheinen zu lassen.
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