Nächster Schritt hin zur Cannabis-Legalisierung: Das BMG_Bund hat einen Gesetzentwurf an Länder und Verbände verschickt. Es geht von Milliardeneinsparungen bei der Strafverfolgung aus. Kritik folgt prompt.
© Hannes P. Albert / dpaDas Bundesgesundheitsministerium rechnet durch die geplante Cannabis-Legalisierung mit einer Kostenentlastung bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Das geht aus einem neuen Gesetzentwurf hervor, der der Ärzte Zeitung vorliegt. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers von Donnerstag wurde er an die mit dem Thema befassten Verbände verschickt.
Dem Entwurf zufolge, über den die Zeitungen der Funke Mediengruppe zuerst berichtet hatten, geht das Ministerium von jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen, bei Gerichten in Höhe von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen in Höhe von 35 Millionen Euro aus.Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges hat die erwarteten Kostenentlastungen scharf kritisiert.
Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 200 Metern – ursprünglich waren 250 Meter geplant – soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.
Zudem darf in der Öffentlichkeit in einem Abstand von bis zu 200 Metern zu Schulen, Kitas, Spiel- oder Sportplätzen nicht gekifft werden. In Fußgängerzonen bleibt es wie schon im ursprünglichen Entwurf, der Anfang Mai bekannt geworden war, beim angestrebten Konsumverbot zwischen 7 und 20 Uhr. Hinzugekommen ist ein explizites Verbot des Konsums in der Umgebung von Menschen unter 18 Jahren.
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