Egal ob Fernseher, Kühlgeräte, Geschirrspüler oder Waschmaschinen – elektrische Geräte sollen möglichst wenig Strom verbrauchen. Als Orientierung für di
e Verbraucher dient dabei das sogenannte Energielabel mit den bekannten Effizienzklassen von A bis G, das gemäß EU-Recht gut sichtbar an den Produkten angebracht sein muss. Im Rahmen einer deutschlandweiten Aktion wurden vom 19. bis 30. September Händler in zwölf Bundesländern kontrolliert, ob sie ihre Kennzeichnungspflicht eingehalten haben.
. Davon mussten 2.024 Produkte beanstandet werden. Im Vergleich zur letzten flächendeckenden Kontrolle im Jahr 2017 bedeutet das einen deutlichen Rückgang der Beanstandungsquote. In Brandenburg blieb die Beanstandungsquote gegenüber 2017 mit 3,9 Prozent auf niedrigem Niveau stabil. Verstöße wurden bundesweit bei 294 von insgesamt 794 kontrollierten Händlern festgestellt. Das entspricht einer Quote von 37,0 Prozent ., die Quote beläuft sich auf 67,3 Prozent .
Händler zeigten sich kooperativ und beseitigten die Mängel unverzüglich oder im Nachgang der Kontrollen freiwillig