Bundespräsident muss nicht über Begnadigungen informieren

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Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss der Bundespräsident nicht über seine Praxis bei der Begnadigung von Straftätern informieren. Es handele sich dabei nicht um ein Verwaltungshandeln, hieß es am Montag in einer Mitteilung des Gerichts zur Begründung. Deshalb sei der Bundespräsident nicht als auskunftspflichtige Stelle beziehungsweise als Behörde im Sinne des Presserechts anzusehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger, das Portal «Frag den Staat», erwägt dagegen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen. (Az.: VG 27 K 285/21)

«Bislang können weder Gerichte noch Parlamente die Gnadenentscheidungen des Bundespräsidenten überprüfen», sagte Arne Semsrott von «Frag den Staat» am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

«Zumindest der Presse müsste aber eine öffentliche Kontrolle ermöglicht werden.» Das Portal hatte von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Informationen zu sämtlichen Begnadigungen in der Zeit von 2004 bis 2021 inklusive der Namen der Betroffenen verlangt.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin

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