Der US Supreme Court entscheidet, ob Regierungsvertreter gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen, wenn sie Personen in ihren Social-Media-Konten sperren.
Der Oberste Gerichtshof wird sich in Kürze mit zwei Fällen befassen, die darüber entscheiden könnten, ob Regierungsvertreter ihre Kritiker in ihren sozialen Netzwerken blockieren dürfen oder nicht. Das Gericht hat sich nach Berichten mehrerer US-Medien am Montag bereit erklärt, die Berufungen in zwei Verfahren aus Kalifornien und Michigan zu behandeln.
In der Petition der Schulbeamten, die eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof in dem Fall O’Connor-Ratcliff v. Garnier, No. 22-324, anstreben, heißt es, dass ihre Konten persönlich seien und "ohne jegliche Anweisung, Finanzierung, Unterstützung oder sonstige Beteiligung des Bezirks" erstellt und unterhalten wurden.
In dem anderen Fall entschied ein Bundesgericht 2021 für den City Manager Freed. Dieser gewann im Jahr darauf auch das Berufungsverfahren. Freed habe nicht in offizieller Funktion gehandelt, als er den Kritiker blockierte, so die Richter im Fall Lindke v. Freed, No. 22-611. Er nutzte das Konto, um sich zu einer Vielzahl von Themen zu äußern, teils persönlich, teils offiziell.
Bislang haben die Gerichte in den USA in der Regel danach entschieden, ob Regierungsverteter ihre Konten für offizielle Zwecke nutzen oder nicht. Selbst ein persönliches Konto, das für offizielle Aktivitäten genutzt wird, wird demnach als ein öffentlicher Raum bewertet, in dem Kritik erlaubt sein muss. Nun liegt es an dem Obersten Gerichtshof, diese Fragen abschließend zu klären.
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