In der Schlierseer Gestaltungssatzung gibt es eine ärgerliche Unklarheit, die nun dazu geführt hat, dass ein so von der Gemeinde nicht befürworteter Carport mit Dach stehen bleiben darf. Auch das Landratamt hat daran Anteil.
Schliersee – Für eine Gemeinde ist es ärgerlich, wenn die eigene Gestaltungssatzung vor Gericht nicht standhält. Denn meist bleiben unliebsame Bauwerke dann stehen. So wie jetzt in Schliersee.Bei Bauangelegenheiten kann man gerne mal vom Hundertsten ins Tausendstel kommen – und bei diesen Feinheiten zu gänzlich anderen Auffassungen gelangen. So wie zuletzt bei einem Termin vor dem Verwaltungsgericht in Schliersee.
Auch im Bescheid des Landratsamts sei „die Abweichungsmöglichkeit übersehen worden, was zur Rechtswidrigkeit dieses Bescheids führt“, so Heinzeller. Die Vertreterin des Landratsamts nahm die Verfügung daraufhin zurück. „Das müssen sie jetzt aushalten“, sagte der Richter zu Schnitzenbaumer. Und an den erfolgreichen Kläger gewandt: „Sie haben Glück gehabt.“
Womöglich wäre der Weg über die Bayerische Bauordnung erfolgversprechender gewesen, führte Heinzeller aus. Das Landratsamt hätte einen Antrag auf eine isolierte Abweichung verlangen können, dem der Bauausschuss seine Zustimmung erteilen kann – oder auch nicht. Wobei der Anwalt klarstellte, dass auch dann das Gericht angerufen worden wäre. Denn die „Öffnungsklausel“ für Hanggrundstücke lege die Dachgestaltung in die Hände des Bauherrn.
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