Bistum: Ratzinger antwortete auf Anfrage zu Missbrauchstäter

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Was wusste Joseph Ratzinger im Missbrauchsskandal über den Wiederholungstäter Priester H.? Diese ohnehin brisante Frage...

Was wusste Joseph Ratzinger im Missbrauchsskandal über den Wiederholungstäter Priester H.? Diese ohnehin brisante Frage bekommt durch einen nun bekannt gewordenen Schriftwechsel, über den Correctiv und der Bayerische Rundfunk berichteten, neuen Zündstoff.? Diese ohnehin brisante Frage bekommt durch einen nun bekannt gewordenen Schriftwechsel, über den Correctiv und der Bayerische Rundfunk berichteten, neuen Zündstoff.

Wie das Erzbistum München und Freising am Dienstag bestätigte, erteilte Ratzinger 1986 als Chef der Glaubenskongregation dem Skandalpriester in einem von ihm selbst unterschriebenen Brief die Erlaubnis, die Heilige Messe mit Traubensaft statt mit Wein zu feiern. Das Erzbistum hatte zuvor um diese Sondererlaubnis gebeten und die Bitte damit begründet, dass der Priester unter Alkoholeinfluss Straftaten nach den Paragrafen 174, 176 und 184 des Strafgesetzbuches begangen habe. Die Paragrafen behandeln sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung pornografischer Inhalte.Papst Benedikt XVI.

Der Priester H. war 1980 nach Missbrauchsvorwürfen gegen ihn aus Nordrhein-Westfalen in das Erzbistum München und Freising versetzt worden. Damals war Kardinal Ratzinger dort Erzbischof. Der spätere Papst hatte zu Lebzeiten stets bestritten, damals von den Vorwürfen gegen H. gewusst zu haben.H.

Trotzdem wurde H. danach wieder als Pfarrer eingesetzt - und missbrauchte in Garching an der Alz erneut Kinder. Eines seiner Opfer hat H. verklagt und wegen Vertuschungsvorwürfen auch das Erzbistum München sowie die früheren Kardinäle Ratzinger und Friedrich Wetter. Am 28. März soll es am Landgericht Traunstein zur Verhandlung kommen. Der Fall H.

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