BGH: Mobilfunkanbieter dürfen Endgeräte nicht per Klausel ausschließen

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BGH: Mobilfunkanbieter dürfen Endgeräte nicht per Klausel ausschließen BGH Mobilfunk

Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden nicht vorschreiben, mit welchen Geräten sie einen Internetzugang nutzen dürfen. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts München von 2021 bestätigt. Eine Klausel, welche die Nutzung des mobilen Internetzugangs mit Geräten mit kabelgebundenem Stromanschluss untersagte, ist unwirksam .

Damit war eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen auch in letzter Instanz erfolgreich. Zuerst hatte das . Die Berufung des Mobilfunkanbieters gegen das Urteil hatte das Oberlandesgericht München zurückgewiesen . Damit landete der Fall vor dem BGH.

"Wir werden die Urteilsbegründung genau analysieren und daraus entsprechende Schritte ableiten", erklärte ein Telefónica-Sprecher gegenüber heise online. "Für unsere Kundinnen und Kunden ergeben sich dadurch keine Änderungen, da wir die entsprechenden Klauseln in den Geschäftsbedingungen aktuell nicht anwenden.

Der vzbv sprach von einer wichtigen Entscheidung für Verbraucher. "Sie sollen selbst wählen können, mit welchen Geräten sie das Internet nutzen", sagte Jana Brockfeld vom vzbv der dpa. "Anbieter dürfen dies nicht im Kleingedruckten einschränken."

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