Berlin: Klage Schröders gegen Bürostreichung abgewiesen

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Klage zurückgewiesen - Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Büro im Bundestag Eilmeldung

Altbundeskanzler Gerhard Schröder hat dem Berliner Verwaltungsgericht zufolge keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Gericht wies eine Klage des 79-Jährigen gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundestags ab. Zuvor hatte das Büro des SPD-Politikers vier Stellen und nahm sieben Räume im Gebäude des Bundestags ein.

Der Haushaltsausschuss des Parlaments hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, Finanzmittel für Räume und Personal verweigert - und damit das Büro stillgelegt. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet.

Schröder steht wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik - auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben.

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