Die Außenministerin schlägt in Den Haag einen Weg vor, um russische Kriegsverbrechen zu ahnden. Internationale Juristen sollen ukrainisches Recht anwenden. Baerbock
Die Grünen-Politikerin kündigte an, Deutschland wolle gemeinsam mit der Ukraine und weiteren Partnern ein Sondertribunal für das Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine einrichten. Dieses Gericht solle gegen die russische Führung ermitteln und sie vor Gericht stellen.Das Gericht könne seine Rechtsprechung aus dem ukrainischen Strafrecht ableiten und durch internationale Elemente ergänzt werden, meinte Baerbock.
Diese Idee war unter deutschen Völkerrechtlern heftig debattiert worden. So wurde gewarnt, das Tribunal könne im globalen Süden als Instrument des Westens angesehen werden und damit Legitimität verlieren.Wie zuvor Selenskjy sieht auch Baerbock die Instrumente des IStGH gegen Wladimir Putin und seine Helfer als nicht ausreichend an. Denn Russland kann vor dem IStGH nicht für den Ukraine-Krieg als solchen angeklagt und belangt werden.
Wie lässt sich sein Angriffskrieg gegen die Ukraine ahnden? Solange er Staatschef ist, genießt Wladimir Putin Immunität. Danach nicht mehr.„Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und dabei straflos bleiben“, sagte die Politikerin in Den Haag: „Dafür müssen wir das Völkerrecht hier so weiterentwickeln, dass es unseren Realitäten im 21. Jahrhundert gerecht wird.
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