AktivistInnen müssen laut Landgericht Braunschweig CO2-Emissionen des Konzerns dulden.
FREIBURG taz | Vor dem Landgericht Braunschweig sind drei von Greenpeace unterstützte AktivistInnen mit ihrer Klimaklage gegen Volkswagen gescheitert. VW sei nicht verpflichtet, schon 2030 den Verkauf von Verbrennerautos einzustellen, entschied das Gericht. Geklagt hatten die beiden Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp sowie die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Meyer.
Anwältin Verheyen stützte sich bei der Klage auf bekannte Regeln der zivilrechtlichen Störerhaftung. Wer die Gefährdung von Rechtsgütern eines anderen verursacht, müsse das Verhalten einstellen, wenn es eine entsprechende „Verkehrssicherungspflicht“ gebe. Dafür zog sie ein Klimaszenario der Internationalen Energie-Agentur heran.
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