Gießen (lhe) - Der großangelegte Gießener Verkehrsversuch ist auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) als rechtswidrig eingestuft worden. Wie der
© Jan Woitas/dpa/SymbolbildDer großangelegte Gießener Verkehrsversuch ist auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig eingestuft worden. Wie der VGH am Mittwoch bekanntgab, wurden mit der Entscheidung Beschwerden der Stadt Gießen gegen einen vorangegangenen Beschluss des Gießener Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Zur Begründung erklärte der für Verkehrsrecht zuständige 2.
Dem Versuch zufolge sollten Autos in der mittelhessischen Stadt künftig nur noch die äußeren Fahrspuren des Anlagenrings um die Innenstadt in Einbahnrichtung nutzen können, die bisherigen Innenspuren sollten dem Fahrrad- und Busverkehr vorbehalten sein. Die Stadt zielte mit der Maßnahme darauf, mehr Platz und Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger zu schaffen.
hatte zuvor dem Eilantrag zweier Einwohner stattgegeben, die sich gegen die Neuregelung des Verkehrs wehrten.habe sich die Stadt mit Stellungnahmen des Polizeipräsidiums Mittelhessen sowie des Regierungspräsidiums Gießen nicht ausreichend auseinandergesetzt. Diese hätten "erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Versuchs geäußert".
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