Eine israelische Flagge an einem Haus in Köln sorgt für Diskussionen. Der Vermieter wollte sie entfernt wissen, auch aus Sorge vor Vandalismus. Was wirklich dahinter steckt – und warum der Impuls gerade jetzt ein anderer sein muss.
Seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine gehören sie zum Straßenbild in vielen Städten, an Behörden und manchen Schulen – blau-gelbe ukrainische Flaggen. Sie zeigen: Wir stehen an eurer Seite. Oder sogar: Wirauf eurer Seite. Es soll ein Zeichen sein, mehr als Worte, ein Statement, eine Geste als öffentlich sichtbarer Akt.
Sie werden gestohlen, geschändet, teils verbrannt. An ihnen wird purer Judenhass demonstriert, Antisemitismus in widerwärtigster Form. Allein innerhalb der vergangenen knapp vier Wochen gab es mehr als 170 dokumentierte Fälle geschändeter Flaggen, wie der „Spiegel“ nach einer Abfrage der Innenministerien der Bundesländer herausstellt. In Nordrhein-Westfalen sind demnach 35 weiß-blaue gestohlene Fahnen mit dem Davidstern und elf verbrannte registriert worden.
Die Sorge vor diesen Taten ist berechtigt, auch als Eigentümer eines Gebäudes, an dem solche Flaggen hängen so wie in dem Fall in Köln Ehrenfeld. Allerdings: Wer von Vandalismus in diesem Zusammenhang spricht, den man an Häuserwänden befürchtet, der erfasst das Ausmaß dieser Taten nicht. Angst vor Antisemitismus wäre an dieser Stelle wohl die ehrlichere Begründung.
Die rechtliche Frage ist ohnehin eindeutig: Werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen oder verfassungsfeindliche und damit verbotene Symbole gezeigt, kann aufgehängt werden, was beliebt. Friedenstauben, Regenbogenfahnen oder Israel-Flaggen – Statements für Toleranz, Menschlichkeit, Frieden und Solidarität waren nie dringender erwünscht als in diesen Zeiten des Krieges und Hasses. Angst ist hier ein schlechter Ratgeber.
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