Die Staatsanwaltschaft beantragt die Unterbringung des 38-Jährigen im psychiatrischen Krankenhaus. Der Senat spricht von einem „absoluten Einzelfall“.
BERLIN dpa/epd | Die Berliner Staatsanwaltschaft beantragt nach dem Messerangriff an einer Grundschule die Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus statt einer Untersuchungshaft in einem Gefängnis. Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag der dpa. Der entsprechende Antrag werde beim Ermittlungsrichter gestellt. Noch am Donnerstag müsse der Richter darüber entscheiden.
Bei dem Angriff am Mittwochnachmittag wurden nach Polizeiangaben zwei Mädchen – sieben und acht Jahre alt – verletzt; eines schwer, das andere schwebte zunächst in Lebensgefahr, am Donnerstag hatte sich sein Zustand etwas gebessert. Beide wurden im Krankenhaus behandelt. Wie es zu der Tat auf dem Schulhof der Evangelischen Schule Neukölln in der Mainzer Straße kam und welchen Hintergrund sie hatte, blieb zunächst unklar.
Aus Sicht des Senats war die Tat ein „absoluter Einzelfall und eine Tragödie“. Der Schutz vor Angriffen, so gut man ihn überhaupt gewährleisten könne, sei an Berliner Schulen sehr gut vorhanden. Der Fall sei aber nach derzeitigem Stand nicht zu verhindern gewesen. Das Personal an Berliner Schulen sei für Notfälle dieser Art geschult. „Ein Restrisiko wird man niemals ausschließen können“, so eine Sprecherin.
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