Der Berliner Senat will dem angespannten Wohnungsmarkt der Hauptstadt mit einer neuen Regelung begegnen. Demnach sollen Alleinstehende ab dem kommenden Jahr nur noch in kleinen Wohnungen leben, so denn diese landeseigen sind.
Berlin-Brandenburg im vorigen Jahr fertiggestellt. Das sind 9,1 Prozent mehr als 2021.
Dennoch ist die Wohnungsnot in der Hauptstadt nach wie vor groß – so groß, dass der Berliner Senat nun die Vorgaben bei der Vergabe von Wohnungen verschärft.
In einer ersten Fassung der Kooperationsvereinbarung war zunächst überlegt worden, jedem Bewohner nur noch ein Zimmer zur Verfügung zu stellen. Dieser Absatz wurde dann jedoch durch die Regelung der bestmöglichen Nutzung ersetzt. Ab wann eine geräumige Wohnung nun aber als groß gilt und wie viele Quadratmeter eine kleine Wohnung definieren – darauf gaben weder der Senat noch die Wohnungsbaugesellschaften eine Antwort.
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