Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bei Lehrern stellt die Länder vor ein Dilemma. Am Ende gibt es nur einen Ausweg, meint Frank Hethey.
Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind Lehrkräfte ihren Sonderstatus definitiv los. Als Arbeitgeber müssen die Länder künftig auch ihnen ein Instrument zur Erfassung der Arbeitszeit in die Hand geben.
Gut so, damit rückt die gesamte Arbeitszeit in den Blick. Vielleicht gibt das für manchen Lehrer mit zwei Nebenfächern ein böses Erwachen. Aber die Regel wird das kaum sein. Zu erwarten wäre eher, dass sich angesichts zahlreicher Zusatzaufgaben und hoher Stundendeputate deutlich mehr Arbeitszeit ansammelt.
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